Stundenanzahl | Kindergarten | Krippe | Hort |
---|---|---|---|
1-2 Stunden | nicht möglich | nicht möglich | 75,- EUR |
2-3 Stunden | nicht möglich | nicht möglich | 85,- EUR |
3-4 Stunden | nicht möglich | 175,- EUR | 95,- EUR |
4-5 Stunden | 150,- EUR | 200,- EUR | 105,- EUR |
5-6 Stunden | 165,- EUR | 235,- EUR | nicht möglich |
6-7 Stunden | 175,- EUR | 250,- EUR | nicht möglich |
7-8 Stunden | 185,- EUR | 275,- EUR | nicht möglich |
8-9 Stunden | 195,- EUR | 300,- EUR | nicht möglich |
9-10 Stunden | 205,- EUR | 330,- EUR | nicht möglich |
Die Beiträge werden monatlich von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres erhoben. Im Beitrag enthalten sind 10,- EUR Spiel- und Essensgeld.
Für alle Bereiche gilt eine Geschwisterermäßigung von 20,- EUR.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, erhält es ab September des entsprechenden Jahres einen staatlichen Elternbeitragszuschuss von 100,- EUR/ Monat, der direkt mit den Eltern verrechnet wird. Dieser wird bis zur Einschulung gewährt.
Auch für die Krippenbeiträge gibt es eine Förderung (jedoch gehaltsabhängig) von monatlich 100,- EUR, die jedoch von den Eltern direkt beantragt werden muss.